Second-Hand-Börse

Liebe Mitglieder!

Wer kennt die Frage nicht: Was tun mit kaum getragenen Tennisschuhen, weil der Nachwuchs ihnen viel zu schnell entwachsen ist, mit einem neuen Tennisschläger, der einem dann aber doch nicht so zusagt? Für diese Fragen haben wir vielleicht eine Antwort!

Wir haben eine Second-Hand-Börse via WhatsApp eingerichtet.
Eine Gruppe, der Mitglieder des TCP unter https://chat.whatsapp.com/D7Xznnu1H8K1rvKCYjYV43 beitreten und dort nicht mehr benötigte Tennisartikel an andere Gruppenmitglieder abgeben oder verkaufen können. Die "Börse" kann auch für Suchanfragen genutzt werden.

Einfach Foto, Beschreibung, Preisvorstellung etc. für die Gruppe einstellen.
Die Verhandlung bzw. Abwicklung erfolgt dann in direktem Kontakt.

Bitte das Angebot nach erfolgreicher Transaktion wieder löschen.

Viel Spaß beim Stöbern und Shoppen!

Herzliche Grüße
Die Vorstandschaft

Erste-Hilfe-Kurs 2024

Am Sonntag, den 21. April 2024, fand in unserer Halle ein Erste-Hilfe-Kurs statt.

Unter der fachkundigen Anleitung von Nathalie Nitz wurden von den acht Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den Dummies Max und Moritz eifrig Wiederbelebungsmaßnahmen geübt. Es wurde sich gegenseitig verbunden, in die Seitenlage gebracht, in Rettungsdecken gewickelt sowie das richtige Verhalten bei medizinischen Notfällen der verschiedensten Art gelernt.
Am Ende dieses interessanten Tages hielten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihr Teilnahmezertifikat in den Händen.

Vielen Dank an den Malteser Hilfsdienst e.V. und an Nathalie für die Ermöglichung des Kurses.

ErsteHilfeKurs MaxundMoritz ErsteHilfeKurs Rettungsdecke
Teilnehmer ErsteHilfeKurs 2024

Spielpartner-Börse neu

Liebe Mitglieder,

um es für uns alle leichter zu machen, Spielpartner*innen zu finden, haben wir zu diesem Zweck eine WhatsApp-Gruppe eingerichtet.

Mitglieder des TCP können dieser Gruppe mit folgendem Link beitreten und auch andere Mitglieder dazu einladen.

https://chat.whatsapp.com/HcoQDdiNuBdCGZir7PsTjq

Neben der kurz- oder langfristigen Suche nach einem Spielpartner oder einer Spielpartnerin kann man in dieser Gruppe auch mitteilen, wenn ein gebuchter Hallenplatz nicht genutzt werden kann und weitergegeben werden möchte.

Alle Nachrichten werden nach 7 Tagen automatisch gelöscht.

Wir hoffen, dass viele Mitglieder sich an dieser neuen Spielerbörse beteiligen und damit das beabsichtigte und gewünschte Ziel erreicht wird.

Herzliche Grüße
Die Vorstandschaft

Sommerfest 2023

Die Punktspielsaison geht langsam zu Ende, die Sommerferien liegen vor uns. Zeit für das traditionelle Sommerfest des TCP, das in diesem Jahr am Samstag, den 22. Juli, stattfindet.

Der Tag startet sportlich mit den Endspielen der Jugend-Vereinsmeisterschaften sowie einem Schleiferlturnier.

Beim Schleiferlturnier können alle Vereinsmitglieder mitmachen, egal welches Alter und welche Spielstärke – es geht um Spaß und Freude am Tennis. Auch Kinder ab ca. 10 Jahren sind herzlich willkommen, wenn sie mit gelben Bällen und auf dem Großfeld schon etwas Spielpraxis haben. Beginn ist um 13:00 Uhr. Je nach Teilnehmerzahl müssten wir gegen 17:30 Uhr durch sein. Den Tag können wir dann gemeinsam bei unserem Sommerfest ausklingen lassen.

Beim gemütlichen Teil des Abends verwöhnen uns unser Wirt Pino und sein Team mit einem Buffet, das italienische Köstlichkeiten von Vorspeisen über Fisch und Fleisch bis zu leckeren Dolce zu bieten hat (Preis 25 € p.P. für Mitglieder, 35 € p.P. für Nichtmitglieder, Kinder bis 6 Jahre 5 €, zwischen 7 und 18 Jahre 12 €). Auch für Getränke ist natürlich bestens gesorgt.

Nach dem Essen werden die Vereinsmeister und die Mannschaftsmeister der Saison geehrt, bevor bei süffigen Drinks und cooler Musik der Abend in der Bar seine Fortsetzung findet. Ende offen....

Anmelden zum Sommerfest kann man sich bei eBuSy unter 'Veranstaltungen' oder per Mail an vorstand@tennisclub-pfaffenhofen.de.

Solidarität mit der Ukraine - Spendenaufruf BLSV

Liebe Mitglieder!

Der Krieg in unserem europäischen Haus lässt uns nicht unberührt. Die Bilder von Zerstörung, Tränen und Leid, von Menschen, die alles verloren haben, von Menschen, die sich mutig den Panzern in den Weg stellen, die ihr Land, Demokratie und Freiheit verteidigen, gehen unter die Haut.

Um diesen Menschen zu helfen, schließt sich der TCP dem Spendenaufruf von BLSV und BTV an.

Bitte unterstützen auch Sie die Menschen in der Ukraine mit Ihrer Spende.

Ganz herzlichen Dank!

Ukraine Spende BLSV

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erecht24 siegel datenschutz rot1. Datenschutz auf einen Blick

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Tennis-Club Pfaffenhofen e.V.
Türltorstr. 54
85276 Pfaffenhofen

Telefon: 08441 76638
E-Mail: vorstand@tennisclub-pfaffenhofen.de

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5. Plugins und Tools

YouTube

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Google Web Fonts

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Informationen zum Buchungssystem eBuSy

Im April 2021 wurde das bisherige Online-Buchungssystem BookandPlay für die Buchung der Außenplätze durch das System eBuSy ersetzt.

Die Tennishalle kann parallel zu den Außenplätzen gebucht werden.

Der Aufruf des Buchungssystem erfolgt direkt über https://tennisclub-pfaffenhofen.ebusy.de/ oder über den Link "Online-Buchung mit eBuSy" auf der TCP-Startseite.  

Bei der Buchung über eBuSy sind die folgenden Punkte zu beachten.

Registrierung / Anmeldung

  • Die bereits im BookandPlay registrierten Benutzer wurden mit den Grunddaten übernommen. Sie wurden per E-Mail über ihren künftigen Benutzernamen informiert, konnten ein Passwort vergeben und die persönlichen Daten ergänzen.
  • Alle anderen Benutzer müssen bei der ersten Nutzung auf der eBuSy-Startseite über den Link "Registrieren" ihre persönlichen Daten erfassen. Sie erhalten dann eine E-Mail mit einem Link, über den man die Registrierung bestätigen kann.
  • Über den Link "Login" auf der eBuSy-Startseite erfolgt die Anmeldung mit dem Benutzernamen und dem Passwort.
  • Sie können bei Ihren persönlichen Daten unter "Meine Daten" -> "Zugangsdaten" einen 5-stelligen persönlichen Code festlegen.
    Damit können Sie nach Angabe Ihres Namens einen Platz auch buchen oder stornieren, ohne sich anzumelden.
  • Ein neues Passwort kann über "Meine Daten" -> "Benutzerkonto" vergeben werden.

Reservierung/Buchung

  • Nach der erfolgreichen Anmeldung wählen Sie oben "Freiplätze" oder "Tennishalle" aus. Es erscheint das Zeit-Tableau für den aktuellen Tag in Halbstunden-Folge mit den dazugehörigen Plätzen.
  • Wählen Sie nun den gewünschten Tag und Zeitpunkt und entscheiden Sie, ob Einzel oder Doppel gespielt wird.
    Die maximale Buchungszeit für ein Einzel sind 60 Minuten, für ein Doppel 120 Minuten.
    Buchungen können auch zu Beginn einer halben Stunde vorgenommen werden.
  • Um Infektionsketten nachverfolgen zu können, müssen alle Mitspieler grundsätzlich eingetragen werden.
    Dazu klicken Sie bei "Mitspieler" auf das '+' und wählen mittels Eingabe des Namens den Spielpartner aus.
    Erscheint er nicht in der Trefferliste, muss sich die Person erst noch registrieren. Das gilt auch für Nicht-Mitglieder, denn ohne eine Registrierung ist eine Teilnahme an einem Spiel nicht möglich.
  • Wenn z.B. bei einem Doppel noch Mitspieler fehlen, kann als Platzhalter "Spielpartner gesucht" ausgewählt werden. Wird dieser Platzhalter aber nicht spätestens eine Stunde vor Spielbeginn durch einen registrierten Mitspieler ersetzt, erlischt die Buchung.
  • Mit dem Klick auf 'Jetzt buchen' erfolgt die Buchung und wird anschließend entsprechend im Tableau angezeigt.
  • Ein Platz kann maximal zwei Tage (48 Stunden) im Voraus gebucht werden.
  • Maximal sind zwei offene Buchungen zulässig, unabhängig davon, ob als Buchender oder als Mitspieler.
  • Eine zweite Buchung kann auch am gleichen Spieltag getätigt werden. Allerdings müssen zwischen den beiden Buchungen mindestens drei Stunden liegen.

Stornierung

  • Buchungen können bis 2 Stunden vor Spielbeginn storniert werden.
  • Sie können dazu entweder im Zeit-Tableau auf die Buchung klicken oder rechts oben bei Ihrem Benutzernamen 'Meine Buchungen' aktivieren und die entsprechende Buchung über "Details" auswählen. Durch einen Klick auf 'Buchung entfernen' wird sie storniert.
  • Die Stornierung einer Buchung kann bis zum ursprünglich geplanten Spielbeginn wieder aufgehoben werden.
  • Auch Mitspieler können über den Weg "Meine Buchungen" -> "Details" gelöscht bzw. geändert werden.

Systemumgebung

  • Das Buchungssystem kann über einen Internet-Browser von zu Hause aus oder mobil per Smartphone genutzt werden. Eine App ist derzeit nicht verfügbar.

Sonstiges

  • Für Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an Sabine Nitz (015229273777) oder Niklas Gogoll (017662272882).

Jahres-Terminübersicht 2021

Datum Ereignis / Veranstaltung

27.03. Ramadama (Frühjahrsinstandsetzung)

 
25. - 28.05. Pfingst-Camp für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

 
11. - 13.06. erstes Punktspiel-Wochenende

26.07. Mitgliederversammlung

 
09. - 13. 08. Sommer-Camp für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

15. - 19.09. Offenen Landkreismeisterschaften der Jugend 2021

 
23.10. Ramadama

 
04.12. 6. Hallen-LK-Turnier für Herren und Herren-40

Stand: 24. November  2021

Vatertags-Aktion am 30.5.2019

Liebe Mitglieder!

Es gibt etwas zu feiern: unser Vereinsheim erstrahlt in neuem Glanz!

Aus diesem Grund laden euch unsere Wirtin Miri und wir am Donnerstag, 30. Mai 2019, ab 9.30 Uhr, zu einer 'Vatertags-Aktion' ein.
Die Einladung gilt natürlich auch für die Damen!

  • 100 l Fassbier zu 1 Euro je Halbe
  • 2 Weißwürst mit Brez'n und Senf 3,50 Euro

Daneben gibt es natürlich auch noch andere Leckereien.

Auch für Unterhaltung ist gesorgt: Unsere Herren I schlägt ab 10:00 Uhr gegen den TC Memmingen auf und freut sich über zahlreiche Zuschauer.

Anmeldungen bitte entweder bei Miri unter der 017631077696 oder durch Eintrag in der Liste bei den Schaukästen.

Wir freuen uns auf einen schönen, hoffentlich sonnigen und aus sportlicher Sicht erfolgreichen Tag und grüßen Euch auf das Herzlichste

Die Vorstandschaft

Kontakt zum TC Pfaffenhofen a.d. Ilm

Adresse Türltorstraße 54
85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm
   Anfahrt auto 30
 
Erreichbarkeit    08441 76638
 

Falls Sie Fragen, Mitteilungen, Wünsche oder Vorschläge (z.B. zur Mitgliedschaft, zu Trainingsmöglichkeiten) haben, können Sie sich an unsere beiden Vorsitzenden mit einer E-Mail an vorstand@tennisclub-pfaffenhofen.de oder an ein anderes Vorstandsmitglied wenden.

Nitz Sabine     Meier Charly 
1. Vorsitzende
Sabine Nitz
2. Vorsitzende
Steffi Kinberger

Für Fragen in Bezug auf Hallen-Abonnements wenden Sie sich bitte an Sabine Nitz, Tel. 01522 9273777 oder per Mail vorstand@tennisclub-pfaffenhofen.de.

Für Mitteilungen bezüglich Mängel, Beschädigungen, Verschmutzungen usw. nutzen Sie bitte die Mail-Adresse mangel@tennisclub-paffenhofen.de und übermitteln Sie ggfls. entsprechende Fotos mit.

Regeln für die Erstattung von Turnierstartgebühren

Startgebühren für DTB-Ranglistenturniere werden vom Verein pro Jahr in Höhe von 100 € und pro Turnier nicht mehr als 25 € übernommen.

Voraussetzungen:

  • eine Mitgliedschaft beim TCP liegt vor
  • mindestens eine Runde wurde gewonnen - Freilos in der ersten Runde oder der Nichtantritt des Gegners zählt nicht als gewonnene erste Runde -
  • das Turnier wird spätestens 48 Stunden nach Beendigung des Turniers an die E-Mail-Adresse charlymeier@outlook.de gemeldet

Die Erstattung der Startgebühr erfolgt automatisch 4-6 Wochen nach Eingang der Meldung des Turnieres.

Startgebühren für Landkreismeisterschaften und für das Hans-Schreck-Turnier werden vom TCP übernommen und direkt an den Ausrichter überwiesen.

Startgebühren für die Stadtmeisterschaft und LK-Turniere werden nicht vom Verein übernommen.

Auf Wunsch kann statt der Erstattung der Startgebühr eine Spendenquittung in entsprechende Höhe ausgestellt werden.


An alle Turnierspieler:
Bitte alle gespielten Turniere mit Turniername, Turnierdatum und Turniertableau an die E-Mail-Adresse charlymeier@outlook.de melden.

1. Vorsitzender: Thomas Nitz, 2. Vorsitzender: Charly Meier ; 15. Mai 2018

Ehrenmitglieder

An zwei verdiente Mitglieder, Josef Hagl (2013) und Karl Schranner (2016), wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft im Tennisclub Pfaffenhofen/Ilm verliehen.


Josef Hagl

Tennis ist die große Leidenschaft von Josef Hagl (Jahrgang 1936). Regelmäßig steht er auch jetzt noch auf dem Platz. Wegen seiner großen Verdienste für den TCP wurde er bei der Mitgliederversammlung am 19. April 2013 mit viel Applaus durch den 1. Vorsitzenden Klaus Wyrwich zum Ehrenmitglied  ernannt.

Seine Erfolge können sich sehen lassen: Seit 1962 gewann er 6-mal den Stadtmeister- und 5-mal den Landkreismeistertitel. Selbst als Senior stand er noch 9-mal in Folge in verschiedenen Endspielen.

Mit seinem sicheren und cleveren Tennisspiel besiegte er so auch manch hoch favorisierten Gegner. Deshalb ist auch seine Bilanz in der Senioren-Mannschaft in den Jahren von 2002 bis 2007 beeindruckend: Seinen 31 Siegen stehen nur 4 Niederlagen gegenüber.

Weitere Informationen im Pressebericht "Alte Helden" vom 30. Januar 2015.

Ehrenmitglied Josef Hagl Urkunde 
TCP-Vorsitzender Klaus Wyrwich (rechts) übergibt Josef Hagl die Urkunde zur Ehrenmitgliedschaft. (Foto: Peter Amsl)


Karl Schranner

Bei der Mitgliederversammlung am 23. April 2016 beschlossen die anwesenden Mitglieder einstimmig, Karl Schranner (Jahrgang 1937) die Ehrenmitgliedschaft zu verleihen.

Seit 1965 ist Karl Schranner Mitglied beim Tennisclub Pfaffenhofen/Ilm. In vielen Bereichen engagierte er sich über Jahrzehnte im Verein.

Von 1974 bis 1975 war er als 2. Vorsitzender im Vorstand vertreten. Über 35 Jahre lang kümmerte er sich um die Pflege der Tennisplätze und übernahm 10 Jahre die Funktion des technischen Hallenwartes. Er hatte die Bauaufsicht beim Bau der 8 neuen Plätze, arbeitete beim Neubau der Tennishalle mit und kümmerte sich über einige Jahre um die Bewässerungsanlage.

Ehrenmitglied Karl Schranner

Satzung

Tennis-Club Pfaffenhofen e.V.

§ 1 Name des Vereins
Der Verein führt den Namen "Tennis-Club Pfaffenhofen e.V.". Er hat seinen Sitz in Pfaffenhofen a. d. llm und ist in das Vereinsregister eingetragen.

§ 2 BLSV
Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.V. (BLSV) und erkennt dessen Satzung und Ordnung an.

§ 3 Zweck des Vereins
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (AO 1977). Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Eine Änderung im Status der Gemeinnützigkeit zeigt der Verein dem Bayerischen Landessportverband e.V., den Fachverbänden seiner Abteilungen und dem für ihn zuständigen Finanzamt für Körperschaft an.
(3) Der Vereinszweck besteht in der Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Tennissports.
Dies wird insbesondere verwirklicht durch:
• Abhaltung von Trainings-, Sport- und Spielübungen,
• Instandhaltung und Instandsetzung der Tennisplätze und der gesamten Vereinsanlagen, der Tennishalle, des Vereinsheimes sowie der vorhandenen Sportgeräte,
• Durchführung von Versammlungen, Gestaltung des Vereinslebens durch geeignete sportliche und sonstige Veranstaltungen,
• Ausbildung und Einsatz von Übungsleitern und Trainern.
(4) Mittel des Vereins sowie etwaige Überschüsse werden nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Die Mitglieder erhalten keine Anteile am Überschuss und – in ihrer Eigenschaft als Mitglieder –
auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(6) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

§ 4 Vereinsorgane
Vereinsorgane sind:
• der Vorstand,
• der Vereinsausschuss,
• die Mitgliederversammlung.

§ 5 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus
• dem/der 1. Vorsitzenden
• dem/der 2. Vorsitzenden.
(2) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die 1. Vorsitzenden/ 1. Vorsitzende oder
durch den/die 2. Vorsitzenden/2. Vorsitzende vertreten (Vorstand im Sinne des § 26 BGB). Im Innenverhältnis
zum Verein gilt, dass der/die 2. Vorsitzende nur im Falle der Verhinderung des/der 1. Vorsitzenden
zur Vertretung berechtigt sind.
(3) Der/die 1. Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung auf die
Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben jedoch bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstands
im Amt. Wählbar sind stimmberechtigte Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(4) Der/die 1. Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende müssen personenverschieden sein.
(5) Scheidet der/die 1. Vorsitzende vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Amt, ist unverzüglich eine Neuwahl durchzuführen. Die Amtsdauer des/der nachgewählten 1. Vorsitzenden ist auf den Rest der verbleibenden Amtszeit beschränkt. Im Falle des Ausscheidens des/der 2. Vorsitzenden wird vom Vereinsausschuss für den Rest der Amtsperiode ein Nachfolger bestimmt.
(6) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung sowie der Beschlüsse
des Vereinsausschusses und der Mitgliederversammlung. Im Innenverhältnis gilt, dass der Vorstand zum Abschluss von Grundstücksgeschäften jeglicher Art sowie außerhalb der Haushaltsansätze von Geschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 5.000,- € für den Einzelfall der vorherigen Zustimmung durch die Mitgliederversammlung bedarf. Im übrigen kann sich der Vorstand eine Geschäftsordnung geben. Unbeschadet hiervon bedürfen die Entscheidungen des Vorstandes und des Vereinsausschusses eines Beschlusses, der schriftlich abzufassen ist.

§ 6 Vereinsausschuss
(1) Der Vereinsausschuss setzt sich zusammen aus dem/der 1. und dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in, dem/der Schriftführer/in, dem/der Sportwart/in, dem/derJugendwart/in, dem/der Pressewart/in, dem/der Platzwart/in, dem/der Hallenwart/in und dem/der Vergnügungs-/Freizeitwart/in.
(2) Die Mitglieder des Vereinsausschusses werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Dabei sind die Positionen des/der Schatzmeisters/Schatzmeisterin, des/der Sportwarts/Sportwartin und des/der Jugendwarts/Jugendwartin zwingend zu besetzen. Unbeschadet des § 5 Abs. 3 sind wählbar stimmberechtigte Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben;
der/die Schatzmeister/Schatzmeisterin muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Mitgliederversammlung kann über Abs. 1 hinaus weitere Mitglieder mit bestimmten Aufgabengebieten in den Vereinsausschuss wählen. Der Vereinsausschuss kann durch Beschluss ebenfalls weitere Mitglieder in den Vereinsausschuss hinzuwählen; diese Mitglieder besitzen im Rahmen ihres Aufgabengebiets beratende Stimme. Ämter nach Satz 2 können nicht in einer Person vereinigt werden; ein Amt kann nicht von mehreren Personen ausgeübt werden. § 5 Abs. 5 Satz 3 gilt entsprechend.
(3) Der Vereinsausschuss tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen, ansonsten nach Bedarf oder wenn ein Drittel seiner Mitglieder dies beantragt. Die Sitzungen werden durch den/die 1. Vorsitzende/n, im Falle seiner/ihrer Verhinderung durch den/die 2. Vorsitzende/n einberufen. Über die Sitzungen ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Leiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
(4) Der Vereinsausschuss beschließt außerhalb der Haushaltsansätze ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung
über Geschäfte – mit Ausnahme von Grundstücksgeschäften – mit einem Geschäftswert von nicht mehr als 15.000.- €, es sei denn der Vorstand ist zuständig; im Übrigen ergeben sich die Aufgaben des Vereinsausschusses aus dieser Satzung. Durch Beschluss kann die Mitgliederversammlung weitergehende Einzelaufgaben übertragen.

§ 7 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
(2) Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vereinsausschuss. Der Aufnahmeantrag
Minderjähriger bedarf der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter. Wird der Aufnahmeantrag abgelehnt, kann schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Über den Widerspruch entscheidet abschließend die Mitgliederversammlung.
(3) Der Verein besteht aus aktiven, passiven und Ehrenmitgliedern. Passive Mitglieder sind Personen, die sich nicht sportlich betätigen, aber die Interessen des Vereins fördern. Zu Ehrenmitgliedern können durch Beschluss der Mitgliederversammlung Personen ernannt werden, die sich in besonderem Maße Verdienste um den Verein erworben haben. Die Ehrenmitglieder haben die Rechte von aktiven Mitgliedern, sind aber von der Beitragspflicht befreit.
(4) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Streichung.
(5) Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahrs zulässig. Dies gilt auch für den Wechsel von der aktiven zur passiven Mitgliedschaft und umgekehrt.
(6) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstands der Vereinsausschuss mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Vor dem Antrag des Vorstands ist dem Betroffenen Gelegenheit zur schriftlichen oder mündlichen Äußerung zu geben. Der Beschluss des Vereinsausschusses ist dem Betroffenen durch den Vorstand mittels eingeschriebenen Briefes bekannt zu geben. Gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich Widerspruch eingelegt werden, den die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen zurückweisen kann. Die Wiederaufnahme eines Mitglieds ist frühestens nach Ablauf eines Jahres seit dem Ausschluss möglich. Über den Antrag entscheidet das Organ, das letztlich über den Ausschluss entschieden hat.
(7) Eine Streichung der Mitgliedschaft ist zulässig, wenn das Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist. Die Streichung kann durch den Vereinsausschuss erst beschlossen werden, wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf die Streichung zu enthalten hat, drei Monate vergangen sind. Abs. 6 Sätze 2 bis 7 gelten entsprechend.
(8) Unter den in Abs. 6 Satz 1 genannten Voraussetzungen kann der Vereinsausschuss nach vorheriger Anhörung des Betroffenen auch einen Verweis und/oder eine Geldbuße bis zum Betrag von 250 € oder eine Sperre von längstens einem Jahr für die Teilnahme an sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen des Vereins oder der Verbände, denen der Verein angehört, aussprechen.

§ 8 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Alle Mitglieder haben das Recht, Anträge vorzubringen. Sie sind berechtigt, an den Veranstaltungen
des Vereins teilzunehmen.
(2) Alle Mitglieder haben das Recht, das Vereinsheim unter Beachtung der Hausordnung zu benutzen.
Alle aktiven Mitglieder haben das Recht, die Übungsstätten des Vereins unter Beachtung der Platzordnung und sonstiger Anordnungen zu benutzen.
(3) Die mit einem Ehrenamt betrauten Mitglieder haben nur Ersatzansprüche für tatsächlich entstandene Auslagen.
(4) Die Mitglieder sind verpflichtet:
• die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern,
• das Vereinseigentum schonend und fürsorglich zu behandeln,
• den Mitgliedsbeitrag rechtzeitig zu bezahlen.

§ 9 Aufnahmegebühr und Beiträge
(1) Jedes Mitglied ist zur Zahlung des Beitrages verpflichtet. Über die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr sowie über sonst von den Mitgliedern zu erbringende Leistungen beschließt die Mitgliederversammlung.
(2) Der volle Beitrag ist für das laufende Geschäftsjahr bis spätestens 01. April zu zahlen. Spielberechtigt sind nur die Mitglieder, die den laufenden Beitrag bezahlt haben. Der Beitrag ist auch dann für ein Jahr zu zahlen, wenn ein Mitglied während des Jahres neu eintritt, austritt oder ausgeschlossen wird.
Die Vorstandschaft kann die aktive Sportbeteiligung vor Bezahlung des Jahresbeitrages untersagen.

§ 10 Mitgliederversammlung
(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Kalenderjahr statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss stattfinden, wenn dies von einem Fünftel der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe der Gründe und des Zwecks beim Vorstand beantragt wird.
(2) Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin durch den Vorstand. Mit der schriftlichen Einberufung ist gleichzeitig die Tagesordnung bekanntzugeben, in der die zur Abstimmung gestellten Anträge ihrem wesentlichen Inhalt nach zu bezeichnen sind. Die Einberufung kann auch durch einmalige Veröffentlichung in der örtlichen Tagespresse erfolgen.
(3) Die Mitgliederversammlung hat neben den Wahlen nach § 5 Abs. 3 und § 6 Abs. 2 die Aufgabe, insbesondere über den Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühr, sonstige Mitgliederleistungen, die Entlastung des Vorstands, die Billigung des Jahresabschlusses und des Haushaltsplans sowie über Satzungsänderungen zu beschließen. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Eine Vertretung in der Stimmabgabe ist nicht zulässig. Die Abstimmung erfolgt offen durch Handzeichen. Die Mitgliederversammlung kann beschließen, dass schriftlich und geheim abgestimmt werden muss. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
(4) Die Mitgliederversammlung bestimmt jeweils für zwei Jahre einen zweiköpfigen Prüfungsausschuss, der die Kassenprüfung übernimmt und der Versammlung Bericht erstattet.
(5) Wahl- und stimmberechtigt sind Mitglieder, die am Tage der Mitgliederversammlung das 16. Lebensjahr vollendet haben.
(6) Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist von dem/der 1. Vorsitzenden und dem/der Schriftführer/in des  Vereinsausschusses zu unterzeichnen.

§ 11 Bildung von Abteilungen
(1) Für die im Verein betriebenen Sportarten können mit Genehmigung des Vereinsausschusses Abteilungen gebildet werden. Den Abteilungen steht nach Maßgabe der Beschlüsse des Vereinsausschusses das Recht zu, in ihrem eigenen sportlichen Bereich tätig zu sein.
(2) Die Abteilungen können kein eigenes Vermögen bilden.

§ 12 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 13 Organisation
Die Mitgliederversammlung kann eine Geschäfts-, Finanz-, Rechts- und eine Jugendordnung mit einfacher Stimmenmehrheit beschließen.

§ 14 Auflösung
(1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck und unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. In dieser Versammlung müssen vier Fünftel der Mitglieder anwesend sein. Zur Beschlussfassung ist eine Dreiviertelmehrheit
der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig. Kommt eine Beschlussfassung nicht zustande, so ist innerhalb von 14 Tagen eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Darauf ist bei der Einberufung hinzuweisen.
(2) In der gleichen Versammlung haben die Mitglieder die Liquidatoren zu bestellen, die dann die laufenden Geschäfte abzuwickeln und das vorhandene Vereinsinventar in Geld umzusetzen haben.
(3) Das nach Auflösung/Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes verbleibende Vermögen ist der Stadt Pfaffenhofen mit der Maßgabe zu überweisen, es wiederum unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Satzung zu verwenden.
(4) Beschlüsse über Satzungsänderungen, welche die Gemeinnützigkeit des Vereins berühren und Beschlüsse über die Auflösung des Vereins sind dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.

§ 15 Inkrafttreten
Die Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 10.03.2000 beschlossen und in der Mitgliederversammlung am 24.03.2006 geändert.. Sie tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Durch die Verabschiedung dieser Satzung treten sämtliche früheren Satzungen außer Kraft.
Pfaffenhofen, den 24.03.2006

1. Vorsitzender 2. Vorsitzender
Klaus Wyrwich Dr. Franz Dirnberger

Aufnahmeantrag / Gäste

Mitgliedschaft beim TC Pfaffenhofen/Ilm

  • Ansprechpartner
    Schatzmeisterin: Gerda Wyrwich schatzmeister@tennisclub-pfaffenhofen.de
    Sportwart: Christian Fischer sportwart@tennisclub-pfaffenhofen.de
    Jugendwart: Christian Rauch jugendwart@tennisclub-pfaffenhofen.de
  • Keine Aufnahmegebühr
  • Mitgliedsbeiträge
     Erwachsene 140 €
     Schüler, Studenten, Auszubildende von 18 bis 26 Jahren 70 €
     Jugendliche bis 18 Jahre 70 €
     Kinder bis 14 Jahre 35 €
     Passive Mitglieder 30 €
  • Sozialbeitrag
    Ein Sozialbeitrag in Höhe von 45 € / Jahr (15 € pro Arbeitsstunde) wird mit bestimmten Ausnahmen von allen Mitglieder erhoben. (Näheres siehe Aufnahmeantrag.)

Der Aufnahmeantrag mit Einzugsermächtigung, Datenschutzerklärung, Beitragsordnung und einem Auszug aus der Satzung kann als pdf-Datei heruntergeladen werden.


Gäste

Gäste sind auf der Anlage des TC Pfaffenhofen herzlich willkommen.

Sie müssen sich im Buchungssystem ‚eBuSy’ registrieren und können dann eine kostenpflichtige Buchung tätigen. Es ist auch möglich, dass zwei Gastspieler* einen Platz belegen. Dabei ist zu beachten, dass bei Buchungen nach 17 Uhr zum Zeitpunkt der Buchung noch zwei Plätze für den allgemeinen Spielbetrieb zur Verfügung stehen müssen.

Die Kosten betragen pro Stunde und Platzhälfte für Erwachsene 10 € sowie für Kinder, Jugendliche bzw. Studenten und Azubis 5 €. Das Spielen als Gast ist in einer Saison auf fünf Buchungen pro Person begrenzt.

* die gewählte männliche Form bezieht sich im gesamten Text immer zugleich auf m, w und d


Hallennutzung

Näheres zur Hallennutzung finden Sie bei den Informationen zum Online-Buchungsystem, zur Preislistepdficon small

Regeln und Richtlinien

Spielbetrieb

Turniere

Training

Hunde auf der TCP-Anlage

  • In der Mitgliederversammlung am 10.10.2014 war beschlossen worden, dass auf der Anlage des TCP für Hunde Leinenzwang gilt und Hunde weder auf den Frei- noch auf den Hallenplätzen erlaubt sind.